CBM Projekt
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein zusätzliches Verifikationsprotokoll im Jahre 2001 bleibt das internationale Biowaffenübereinkommen (BWÜ) auf nicht absehbare Zeit ohne einen Mechanismus, der dessen Einhaltung durch die Vertragsstaaten überprüfbar macht.
In Abwesenheit eines Verifikationsregimes und im Lichte des dual-use Charakters nahezu aller Aktivitäten moderner Biotechnologie bekommen Transparenz-Maßnahmen eine zentrale Bedeutung im Kontext des BWÜ.
Die Bereitschaft, im eigenen Land durchgeführte biologische Aktivitäten zu erklären, ist hierbei eine tragende Säule gegenseitiger Vertrauensbildung. Denn übermäßige Geheimhaltung militärischer und ziviler Aktivitäten im biologischen Bereich könnte zu Fehlinterpretationen und einem sich gegenseitig verstärkendem Misstrauen unter den Vertragsstaaten führen.
Daher vereinbarten die Vertragsstaaten des BWÜ im Jahr 1986 jährlich einzureichende Vertrauensbildende Maßnahmen (VBMs), in denen jeder Staat seine biotechnologischen Aktivitäten detailreich offenlegen soll. Die Formulare der VBMs wurden auf der dritten BWÜ-Überprüfungskonferenz im Jahr 1991 erweitert, sind aber seitdem nahezu unverändert und drohen bei anhaltendem technologischem Fortschritt ihre Aktualität zu verlieren. Darüber hinaus läuft der VBM-Mechanismus Gefahr durch anhaltende geringe Beteiligung der Vertragsstaaten an Relevanz einzubüßen.
Die Forschungsstelle Biowaffenkontrolle hat seit ihren Anfangstagen die Entwicklung des VBM-Mechanismus sehr nah begleitet. Sie hat in den VBMs ausgetauschte Daten analysiert und Empfehlungen gegeben, wie die VBMs durch eine Fokussierung auf möglichst relevante Informationen zielgerichteter ausgestaltet werden könnten. Außerdem hat sie seit ihrem Bestehen kontinuierlich auf eine erhöhte Teilnahme der Vertragsstaaten hingearbeitet.
Ein Teil dieser Arbeit kann in den jährlich publizierten CBM-Readern der Forschungsstelle nachvollzogen werden.